Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Für B2B-Dienstleistungen in Social Media, Meta Ads, Creator-Training sowie KI- und Digitalprojekten.
Nur für Unternehmer: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Vanessa-Fabienne Dippel · Social Media & Marketing
Stand: 1. August 2026
Austraße 3 · 90763 Fürth
E-Mail: kontakt@vanessadippel.de · Tel: +49 15510 075397
USt-IdNr. DE415092617
1. Geltungsbereich und Unternehmerstatus
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen Vanessa-Fabienne Dippel, Social Media & Marketing, Austraße 3, 90763 Fürth (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Die Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.3 Diese AGB gelten insbesondere für Social-Media-Beratung und -Begleitung, Analysen und Audits, technische Setups, Werbeanzeigenleistungen, das Creator-Training sowie individuell vereinbarte KI- und Digitalprojekte.
1.4 Für Bücher, öffentlich angebotene Workshops, digitale Inhalte oder sonstige Produkte, die auch an Verbraucher vertrieben werden, können gesonderte Bedingungen gelten.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
2.1 Darstellungen auf der Website, in sozialen Netzwerken oder in Informationsunterlagen stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine Leistungs- und Auftragsbestätigung unterzeichnet oder elektronisch bestätigt und die Auftragnehmerin den Auftrag annimmt. Die Annahme kann durch Auftragsbestätigung, elektronische Freischaltung, Rechnungsstellung oder Beginn der Leistung erfolgen.
2.3 Inhalt und Umfang der konkreten Leistung ergeben sich vorrangig aus der individuellen Leistungs- und Auftragsbestätigung. Ergänzend gelten die dort einbezogenen AGB und das Kundenplaybook in der bei Vertragsschluss bereitgestellten Fassung.
2.4 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Leistungs- und Auftragsbestätigung, ausdrücklich dokumentierte Zusatzvereinbarungen, diese AGB, Kundenplaybook.
2.5 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags werden im KundenCockpit oder in anderer Textform dokumentiert.
3. Allgemeiner Leistungsgegenstand
3.1 Die Auftragnehmerin erbringt die in der Leistungs- und Auftragsbestätigung vereinbarten Beratungs-, Analyse-, Begleitungs-, Umsetzungs- oder Entwicklungsleistungen.
3.2 Sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter abnahmefähiger Erfolg vereinbart ist, handelt es sich um Dienstleistungen. Geschuldet ist die fachgerechte Leistungserbringung, nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen oder messbaren Ergebnisses.
3.3 Insbesondere werden keine Garantien für Reichweite, Follower, Interaktionen, Leads, Anfragen, Verkäufe, Umsatz, ROAS, Conversionraten, Kosten pro Ergebnis oder eine bestimmte technische Verfügbarkeit externer Plattformen übernommen.
3.4 Der Leistungsumfang ist auf die ausdrücklich vereinbarten Plattformen, Konten, Kampagnen, Profile, Projektbereiche und Ergebnisse begrenzt.
3.5 Rechtliche, steuerliche oder datenschutzrechtliche Beratung ist nicht Bestandteil der Leistung. Technische Hinweise und Unterstützung erfolgen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Vorgaben und ersetzen keine Prüfung durch entsprechend qualifizierte Berater.
4. Besondere Leistungsarten
4.1 Analysen und Audits: Analysen, CheckUps und Audits sind einmalige Leistungen. Sie umfassen die vereinbarte Prüfung, Einordnung, Dokumentation und Besprechung. Eine operative Umsetzung oder laufende Betreuung ist nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.2 Technische Setups: Setups umfassen die vereinbarte Einrichtung oder Optimierung. Eine dauerhafte Wartung, laufende Betreuung oder spätere Anpassung ist nicht automatisch enthalten.
4.3 Social-Media-Begleitung: Die Social-Media-Begleitung ist eine strategische Begleitung. Der Auftraggeber setzt Inhalte grundsätzlich selbst um. Content-Produktion, Veröffentlichung, Community-Management oder die Prüfung sämtlicher Beiträge sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.4 Werbeanzeigenbetreuung: Die Werbeanzeigenbetreuung umfasst je nach Vereinbarung Strategie, technischen Aufbau, Monitoring, Reporting und Optimierung im vereinbarten Kampagnenrahmen. Werbebudget, Creative-Produktion und Drittanbieter-Kosten sind nicht enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.5 Creator-Training: Das Creator-Training ist eine intensive 1:1-Begleitung und keine Done-for-you-Agenturleistung. Der Auftraggeber setzt vereinbarte Aufgaben aktiv um und stellt die erforderlichen Inhalte, Creatives und Zeitressourcen bereit.
4.6 KI- und Digitalprojekte: KI-Assistenten, Automationen, Workflows, Dashboards, Web-Apps und Kundenportale werden individuell konzipiert. Maßgeblich sind der vereinbarte Funktionsumfang, die Projektphasen, die enthaltenen Anpassungsrunden und die Übergaberegelungen.
5. KundenCockpit und Kommunikation
5.1 Das KundenCockpit ist der verbindliche Ort für projektbezogene Kommunikation, Aufgaben, Freigaben, Entscheidungen, Reportings, Insights, Dateien und Dokumentationen.
5.2 E-Mail wird insbesondere für Rechnungen, Vertragsunterlagen, Kündigungen und sonstige formelle Erklärungen verwendet.
5.3 WhatsApp ist ausschließlich für kurze organisatorische Ausnahmefälle vorgesehen, etwa bei Verspätungen oder unmittelbar vor einem Termin auftretenden technischen Problemen. Fachliche Beratung über WhatsApp ist nicht geschuldet.
5.4 Nachrichten im KundenCockpit werden in der Regel innerhalb eines Arbeitstages beantwortet. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage sowie angekündigte Urlaubs- und Abwesenheitszeiten.
5.5 Die Antwortzeit bezeichnet den Zeitraum bis zu einer ersten Rückmeldung und nicht die vollständige Bearbeitungszeit. Umfangreiche Fragen können in einem vereinbarten Call behandelt oder als Zusatzleistung eingeordnet werden.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Berechtigungen, Inhalte, Creatives, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereit.
6.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte, Daten und Materialien richtig sind und die erforderlichen Nutzungs-, Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte vorliegen.
6.3 Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit seines Angebots, seiner Inhalte, seiner Website, seiner Datenschutzhinweise, Einwilligungen, Tracking-Konfigurationen und geschäftlichen Entscheidungen verantwortlich.
6.4 Zugänge sind über den vorgesehenen sicheren Weg zu übermitteln. Änderungen oder Entziehungen von Zugriffsrechten während des Projekts sind vorab mitzuteilen.
6.5 Bezieht der Auftraggeber eigene Mitarbeiter oder externe Dienstleister ein, sorgt er für klare Zuständigkeiten, Entscheidungsbefugnisse und Informationswege. Die Koordination Dritter ist nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Freigaben, Feedback und Projektverzögerungen
7.1 Erforderliche Freigaben und Entscheidungen werden im KundenCockpit dokumentiert. Ohne erforderliche Freigabe besteht keine Verpflichtung, den betreffenden Arbeitsschritt zu beginnen.
7.2 Freigaben sind verbindlich. Nachträgliche Änderungen können zusätzlichen Aufwand verursachen, Termine verschieben und als Zusatzleistung berechnet werden.
7.3 Feedback ist gebündelt und innerhalb der im Projekt genannten Frist zu übermitteln. Eine ausbleibende Rückmeldung gilt nicht automatisch als endgültige Freigabe, kann aber zur Pausierung und Neuplanung des Projekts führen.
7.4 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, verspäteter Inhalte, Zugänge, Freigaben oder Entscheidungen verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Ein Anspruch auf bevorzugte oder beschleunigte Bearbeitung entsteht dadurch nicht.
7.5 Entsteht durch eine vom Auftraggeber verursachte Verzögerung zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Mitteilung als Zusatzleistung abgerechnet werden.
8. Änderungen und Zusatzleistungen
8.1 Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nicht automatisch erbracht.
8.2 Als Zusatzleistung gelten insbesondere weitere Calls, neue Kampagnen, zusätzliche Profile oder Plattformen, neue Zielgruppen, Richtungswechsel, zusätzliche Analysen, umfangreiche Inhaltsprüfungen, zusätzliche technische Arbeiten, Abstimmungen mit Dritten und Erweiterungen nach Freigabe.
8.3 Zusatzleistungen werden vor ihrer Umsetzung inhaltlich und kostenmäßig abgestimmt.
8.4 Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, werden Zusatzleistungen mit 90,00 Euro netto pro Stunde abgerechnet. Die Mindestberechnung beträgt eine Stunde. Ab der 61. Minute erfolgt die weitere Abrechnung minutengenau zu 1,50 Euro netto je Minute.
9. Termine, Calls und Nichterscheinen
9.1 Termine werden über das vorgesehene Buchungssystem gebucht und sind verbindlich.
9.2 Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
9.3 Bei einer späteren Absage, Verschiebung oder bei Nichterscheinen gilt ein im Leistungsumfang enthaltener Termin als in Anspruch genommen. Separat gebuchte Termine werden vollständig berechnet.
9.4 Bei verspätetem Erscheinen endet der Termin zur ursprünglich vereinbarten Zeit.
9.5 Monatlich enthaltene Calls sind im jeweiligen Leistungsmonat zu nutzen. Nicht genutzte Calls werden nicht übertragen, ausgezahlt oder verrechnet.
9.6 Nachweisbare technische Ausfälle können im Einzelfall abweichend behandelt werden. Mangelnde Vorbereitung oder eine ungeeignete Teilnahmeumgebung gelten nicht als technischer Ausfall.
10. Besondere Bedingungen für Werbeanzeigen
10.1 Der Auftraggeber zahlt das Werbebudget unmittelbar an den jeweiligen Plattformanbieter. Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung der Auftragnehmerin.
10.2 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig geeignete und rechtlich nutzbare Bilder, Videos, Texte, Angebotsinformationen und Landingpages bereit, soweit deren Erstellung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
10.3 Budgetänderungen mit wesentlicher Auswirkung werden abgestimmt. Die Auftragnehmerin darf im Rahmen der freigegebenen Strategie übliche operative Optimierungen vornehmen.
10.4 Anzeigen benötigen Test- und Lernphasen. Kurzfristige Schwankungen, Ablehnungen, Kontosperren, Plattformfehler oder Änderungen von Algorithmen und Richtlinien liegen nicht vollständig im Einflussbereich der Auftragnehmerin.
10.5 Die datenschutzrechtliche Verantwortung für Website, Tracking, Einwilligungsmanagement und Datenverarbeitung des Auftraggebers verbleibt bei diesem. Die Auftragnehmerin schuldet keine rechtliche Prüfung.
11. Besondere Bedingungen für KI- und Digitalprojekte
11.1 Ein erster Entwurf, Prototyp oder Lösungsentwurf ist keine fertige Endlösung. Er dient der Prüfung von Richtung, Struktur und Funktionslogik.
11.2 Der konkrete Funktionsumfang und die enthaltenen Anpassungsrunden ergeben sich aus der Leistungs- und Auftragsbestätigung. Erweiterungen und neue Funktionen sind Zusatzleistungen.
11.3 Kosten für Hosting, Domains, Lizenzen, Schnittstellen, KI-Nutzung, Datenbanken und sonstige Drittanbieter sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11.4 Der Auftraggeber testet die Lösung vor dem produktiven Einsatz und prüft insbesondere Inhalte, Berechnungen, Automationen, Berechtigungen und Datenflüsse.
11.5 KI-generierte Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein und müssen vor Verwendung fachlich geprüft werden. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit automatisch erzeugter Ausgaben.
11.6 Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung externer Dienste können Funktionen beeinflussen. Eine dauerhafte Wartung, Weiterentwicklung oder Anpassung an spätere Anbieteränderungen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
11.7 Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Builder-Projekten, internen Prompts, Entwicklungsnotizen oder über den vereinbarten Übergabeumfang hinausgehenden Dateien besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
12. Preise, Rechnungsstellung und Vorauszahlung
12.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
12.2 Alle Dienstleistungen werden im Voraus bezahlt.
12.3 Einmalige Leistungen werden vollständig vor Projektbeginn in Rechnung gestellt. Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet.
12.4 Die Leistung beginnt oder wird fortgeführt, sobald die fällige Vergütung vollständig eingegangen ist und die erforderlichen Mitwirkungsvoraussetzungen vorliegen.
12.5 Ratenzahlungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung. Sie verändern den Gesamtpreis und die vereinbarte Leistung nicht.
12.6 Rechnungen werden elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse oder über das KundenCockpit bereitgestellt.
12.7 Reisekosten, Spesen und sonstige vereinbarte Auslagen werden zusätzlich berechnet.
13. Zahlungsverzug
13.1 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr betragen diese neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
13.2 Zusätzlich kann die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 Euro geltend gemacht werden. Weitergehende Verzugsschäden bleiben unberührt.
13.3 Die Auftragnehmerin kann nach Mitteilung fällige Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich aussetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen fallen in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
13.4 Die Aussetzung befreit den Auftraggeber nicht von bereits entstandenen Zahlungspflichten. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
14. Laufzeit und Kündigung
14.1 Einmalige Leistungen: Einmalige Aufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung. Gesetzliche Kündigungsrechte und die damit verbundenen gesetzlichen Vergütungsfolgen bleiben unberührt.
14.2 Laufende Social-Media- und Werbeanzeigenleistungen: Laufende Begleitungs- und Betreuungsleistungen haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, sofern die Leistungs- und Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmt. Danach laufen sie auf unbestimmte Zeit monatlich weiter und können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
14.3 Creator-Training: Das Creator-Training hat eine verbindliche Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Es endet nach Ablauf dieser sechs Monate automatisch, sofern der Auftraggeber nicht vor Ablauf ausdrücklich in Textform bestätigt, dass die Zusammenarbeit fortgesetzt werden soll.
Wird die Fortsetzung bestätigt, läuft das Creator-Training ab dem siebten Monat auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Vorauszahlung weiter. Ab diesem Zeitpunkt kann es mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
14.4 Kündigungsform: Kündigungen bedürfen der Textform und sind per E-Mail an kontakt@vanessadippel.de zu richten.
14.5 Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, wiederholter fehlender Mitwirkung trotz Aufforderung, rechtswidrigen Inhalten, schwerwiegendem Vertrauensbruch oder respektlosem beziehungsweise grenzüberschreitendem Verhalten vorliegen. Soweit zumutbar, ist vor der Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
15. Abnahme und Mängel bei werkvertraglichen Leistungen
15.1 Soweit für einzelne Arbeitsergebnisse Werkvertragsrecht gilt und eine Abnahme vorgesehen ist, erfolgt die Abnahme im KundenCockpit oder in anderer Textform.
15.2 Der Auftraggeber prüft das Ergebnis innerhalb einer angemessenen, im Projekt benannten Frist und teilt konkrete Mängel nachvollziehbar mit.
15.3 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
15.4 Änderungswünsche, die nicht auf einer Abweichung vom vereinbarten Leistungsumfang beruhen, gelten nicht als Mangel und können als Zusatzleistung berechnet werden.
16. Nutzungsrechte und Arbeitsmaterialien
16.1 Die Auftragnehmerin bleibt Urheberin der von ihr erstellten Konzepte, Analysen, Texte, Vorlagen, Methoden, Strukturen, Designs und sonstigen Arbeitsergebnisse, soweit diese urheberrechtlich geschützt sind.
16.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen geschäftlichen Zwecke im vereinbarten Einsatzbereich.
16.3 Der Auftraggeber darf Arbeitsergebnisse seinen Mitarbeitern und beauftragten Dienstleistern zugänglich machen, soweit dies für die eigene geschäftliche Nutzung erforderlich ist und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
16.4 Eine isolierte Weiterveräußerung, Unterlizenzierung, Veröffentlichung als eigenes Lehr- oder Beratungsprodukt oder Weitergabe zur Nutzung für fremde Unternehmen ist ohne vorherige Zustimmung nicht zulässig.
16.5 Für Drittmaterialien, Open-Source-Komponenten, Stockmedien und Plattformbestandteile gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
16.6 Interne Methoden, nicht übergebene Vorlagen, Prompts, Arbeitsdateien und Entwicklungsnotizen bleiben bei der Auftragnehmerin.
17. Vertraulichkeit und Referenzen
17.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten und nicht öffentliche Projektinformationen vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags.
17.2 Die Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
17.3 Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers als Referenz sowie die Verwendung von Namen, Logos, Screenshots, Kennzahlen, Zitaten oder Projektinhalten erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung.
18. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
18.1 Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe ihrer gesonderten Datenschutzhinweise für Kunden und Vertragspartner.
18.2 Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, sofern dies rechtlich erforderlich ist.
18.3 Der Auftraggeber darf besondere Kategorien personenbezogener Daten, vertrauliche Personaldaten oder sonstige besonders schutzbedürftige Informationen nur nach vorheriger Abstimmung in bereitgestellte Systeme, KI-Anwendungen oder Automationen einbringen.
18.4 Der Auftraggeber bleibt für die Zulässigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung, die Erfüllung eigener Informationspflichten und erforderliche Einwilligungen verantwortlich.
19. Drittanbieter, Subunternehmer und höhere Gewalt
19.1 Zur Leistungserbringung können technische Dienstleister, Softwareanbieter und sorgfältig ausgewählte Erfüllungsgehilfen eingesetzt werden. Die Auftragnehmerin bleibt die zentrale Ansprechpartnerin und für die ordnungsgemäße Erfüllung der eigenen Vertragspflichten verantwortlich.
19.2 Strategische Kernleistungen werden nicht ohne Abstimmung vollständig auf Dritte übertragen.
19.3 Für Ausfälle, Einschränkungen oder Änderungen externer Plattformen, Hostinganbieter, Schnittstellen, KI-Dienste oder sonstiger Drittanbieter haftet die Auftragnehmerin nur, soweit sie diese zu vertreten hat.
19.4 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Strom- oder Netzausfälle, Plattformausfälle, Cyberangriffe, Streik, Epidemien, Krankheit oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt, verlängern betroffene Fristen angemessen.
20. Haftung und Datensicherung
20.1 Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
20.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
20.3 Die Auftragnehmerin haftet nicht für geschäftliche Entscheidungen, Inhalte, Budgets oder Maßnahmen, die der Auftraggeber entgegen einer Empfehlung oder ohne erforderliche Freigabe umsetzt.
20.4 Der Auftraggeber ist für regelmäßige Sicherung seiner Daten, Inhalte, Zugangsdaten und freigegebenen Projektergebnisse verantwortlich. Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, soweit keine zwingende Haftung entgegensteht.
21. Vertragsende und Zugriff auf das KundenCockpit
21.1 Mit Vertragsende endet die laufende Betreuung und Bearbeitung. Zusätzliche Übergaben, Einarbeitungen von Nachfolgern oder Abschlussleistungen sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden.
21.2 Freigegebene Endergebnisse wie Analysen, Blueprints, Konzepte, Handlungsempfehlungen, vereinbarte Reportings und Abschlussunterlagen bleiben grundsätzlich unbefristet im KundenCockpit verfügbar, solange das KundenCockpit in seiner bisherigen oder einer vergleichbaren Form betrieben wird.
21.3 Ein Anspruch auf die dauerhafte Bereitstellung einer bestimmten technischen Plattform besteht nicht. Wird das KundenCockpit ersetzt oder eingestellt, erhält der Auftraggeber nach Möglichkeit eine angemessene Gelegenheit zur Sicherung der für ihn bestimmten Unterlagen.
21.4 Interne Notizen, verworfene Entwürfe, temporäre Zugänge, technische Protokolle und Daten, deren weitere Speicherung nicht erforderlich oder zulässig ist, können nach Vertragsende entfernt werden.
21.5 Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, wichtige Unterlagen und Dateien zusätzlich eigenständig zu sichern.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Fürth ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
22.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
22.4 Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB.
